Neue Spendenabsetzbarkeit hat auch Vorteile
Kirchenexperte: Neue Spendenabsetzbarkeit hat auch Vorteile
utl: KOO-Geschäftsführer Hödl: Dem Mehraufwand für Organisationen stehen Vorteile für Spender gegenüber.
Wien, 1.12.2016 (KAP) Bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden gibt es ab 1. Jänner 2017 neue Transparenz-Regeln und Deklarationspflichten, die vor allem bei kleineren Organisationen für Besorgnis wegen des Verwaltungsaufwandes führen. Jedoch: Für Spender und Spenderinnen habe das neue System auch deutliche Vorteile, die auch entsprechend öffentlich zu vermitteln sind, stellte Kirchenexperte Heinz Hödl am Donnerstag gegenüber "Kathpress" fest. Als Geschäftsführer der Koordinierungsstelle (KOO) der Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission ist Hödl mit etlichen Spenden sammelnden Kirchenorganisationen wie Dreikönigsaktion, Missio, Katholische Frauenbewegung mit ihrem "Familienfasttag" oder Katholische Männerbewegung mit "Sei so frei" bzw. "Bruder&Schwester in Not" verantwortlich.
Die ab Jänner geltende Gesetzesänderung für Sonderausgaben sieht vor, dass steuerlich begünstigte Spenden sammelnde Organisationen die Zuwendungen dem Finanzamt zu melden haben, damit dies bei der Arbeitnehmerveranlagung der Spender berücksichtigt werden kann. D.h. laut Hödl, dass die Daten für das Spendenjahr 2017 spätestens im Februar 2018 elektronisch zu übermitteln sind.
Wer seine Spende von der Steuer absetzen möchte, muss künftig Namen und Geburtsdatum deklarieren - und das für jede Organisation, die mit einer Geldspende bedacht wird. Gegen diese Deklarationspflicht hätten viele Bürger Vorbehalte, lautete eine Befürchtung, die jüngst bei der Präsentation des aktuellen Spendenberichts des "Fundraising Verbandes Austria" geäußert wurde.
Vorteil: Nicht mehr selbst kümmern
Dem hält KOO-Geschäftsführer Hödl folgende Vorteile entgegen: Zukünftig müssen sich Spender nicht mehr selbst um die Sonderausgaben für den Steuerausgleich kümmern; durch die Meldepflicht der Organisationen erhalten sie automatisch ihre steuerlichen Begünstigungen für gesellschaftliches Engagement. Voraussetzung dafür ist die einmalige Übermittlung des Spendernamens (der mit dem Melderegister übereinstimmen muss) und des Geburtsdatums. Eine Liste der Organisationen, die für eine Steuerabschreibung in Frage kommen ist im Finanzministerium abrufbar unter https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp.
Hödl wies gegenüber "Outing-Bedenken" darauf hin, dass alle Spenderdaten verschlüsselt an das Finanzamt gesendet werden: "Nur die Behörde kann die Daten entschlüsseln. Falls nicht autorisierte Personen versuchen, die Daten zu entschlüsseln, werden sie zerstört."
Hödl bat potenzielle Spender spätestens bis Dezember 2017 ihre Daten jenen Organisationen weiterzugeben, deren Aufgaben und Anliegen sie unterstützen. Dafür genüge ein formloses Schreiben mit folgender Mitteilung: "Ich will, dass meine Spende bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung bis auf Widerruf geltend gemacht wird. Darunter Name (laut ZMR-Auszug bzw. Meldezettel), Adresse und Geburtsdatum. (Auskünfte erteilt Heinz Hödl unter Tel.: 01/3170.321 bzw. E-Mail: info(@)koo.at; Internet: www.koo.at)
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