Ethische Geldanlage und Klimawandel
Es geht dabei um eine „ökologische Umkehr“, die am persönlichen Lebensstil ansetzt und bis zur Etablierung einer weltweiten öko-sozialen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung reicht. Besonders deutlich wird die globale Dimension ökologischer Herausforderungen beim Klimawandel, den es einzudämmen gilt.
Die „Sorge für das gemeinsame Haus“ ist ein zentrales Thema dieses Pontifikats und der Kirche. Aus diesem Grund hat die Österreichische Bischofskonferenz bereits im Herbst 2015 mit der Umsetzung der Enzyklika begonnen und sich für eine nachhaltige und klimafreundliche Führung und Ausrichtung der Diözesen entschieden. Damit verbunden ist eine Wende hin zu erneuerbarer Energie.
Vor diesem Hintergrund haben die Bischöfe im Herbst 2017 die „Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FINANKO) beschlossen. Die Kriterien der Richtlinien folgen dem bewährten Dreiklang einer ökumenisch-christlichen Ethik und lauten Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Die ethischen Veranlagungsrichtlinien bieten Bewertungen hinsichtlich Anlageformen wie Fonds, Derivative, Indexprodukte oder Rohstoffe wie Gold. Die Prinzipien des ethischen Investments lauten „Verändern - Fördern - Verhindern“ und werden umgesetzt durch konkrete Ausschlusskriterien, den „Best-in-Class-Ansatz“ im Blick auf besonders veranlagungs- und somit förderungswürdige Projekte und durch „Engagement“ zwecks konkreter Einflussnahme auf Institutionen mittels Investitionen.
Kirchliche Finanzmittel dürfen keine zerstörerische Wirkung auf das Klima haben. Daher hat die Österreichische Bischofskonferenz jetzt beschlossen, die Divestment-Erklärung im Rahmen des Global Catholic Climate Movement (GCCM) zu unterzeichnen und die ethischen Veranlagungsrichtlinien entsprechend anzupassen. Zusätzlich zum bereits bestehenden Ausschluss von Kohleförderung und Fracking in allen Vermögensklassen bedeutet das konkret, dass die Kirche in den kommenden fünf Jahren mit ihren Geldveranlagungen aus allen Unternehmen aussteigt, die fossile Brennstoffe (Kohle, Öl, Erdgas) fördern bzw. produzieren.
Dieser Vollausstieg gilt für alle Diözesen, die Österreichische Bischofskonferenz und alle ihre Einrichtungen. Um die Anwendung und Interpretation der jetzt verschärften ethischen Veranlagungsrichtlinien zu sichern, wird zudem als neues Instrument eine Ständige Kommission eingerichtet.