EU - Regelung für Steuertransparenz droht zu verwässern
Heute haben sich 62 Organisationen und Gewerkschaften der Zivilgesellschaft, darunter auch die KOO mit einem Brief an die EU Mitgliedsländer gewandt, um gegen die erhebliche Verwässerung der EU-Richtlinie zur öffentlichen Länderweisen Berichterstattung (public Country by Country Report – pCBCR) zu protestieren. Die Richtlinie soll multinationale Unternehmen dazu verpflichten, ihre geschäftlichen Aktivitäten, erzielten Gewinne und die Steuern, die sie dafür in jedem Land, in dem sie tätig sind, zahlen, veröffentlichen und so Steuerhinterziehung erschweren.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten kürzlich nach Jahren des Stillstands einen Durchbruch in dieser Frage erzielt, aber der Richtlinienentwurf, der mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt wird, enthält schwerwiegende Mängel, die den Plan bedeutungslos machen würden.
„Gerechte Steuerbeiträge von großen multinationalen Unternehmen sind gerade jetzt, wo sich die Welt von den gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Krisen die durch COVID 19 Pandemie verstärkt oder ausgelöst wurden, erholen muss, unbedingt notwendig.“ So Anja Appel von der KOO (Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz).
Der Entwurf, der derzeit von Verhandlungsführern der EU-Institutionen geprüft wird, würde von multinationalen Unternehmen verlangen, ihre Steuerzahlungen offenzulegen, jedoch nur diejenigen, die in der EU und in Ländern auf der Liste der EU-Steueroasen erstellt wurden - eine politische Liste, die keine wesentlichen Steueroasen enthält. Zahlungen in weiten Teilen der Welt wären von den neuen Regeln ausgenommen.
Dies bedeutet, dass die Bürger über die aggressiven Steuerplanungsstrategien vieler großer Unternehmen weitgehend im Dunkeln bleiben würden. Die Daten aus der Berichterstattung wären für die Analyse potenzieller Steuervermeidungssysteme unwirksam. Dies hätte wahrscheinlich auch den Effekt, dass Unternehmen beschließen, Teile ihrer Steuerplanung außerhalb der EU zu verlagern, um die Offenlegungspflicht zu umgehen.
„Öffentliche CBCR können ein starkes Instrument gegen die Steuervermeidung von Unternehmen sein, aber nur, wenn Unternehmen verpflichtet sind, Informationen auf einer länderspezifischen Basis für alle Staaten, in denen sie tätig sind, offenzulegen. Jegliche Beschränkung des geografischen Umfangs und der Disaggregation der Berichterstattung untergräbt grundlegend das Ziel und die Wirksamkeit dieses wichtigen Vorschlags zur Unternehmenstransparenz.“ erklärt Anja Appel.
Die unterzeichnenden Organisationen können den derzeit auf dem Tisch befindlichen halbherzigen Text nicht unterstützen. Wir fordern die Mitgliedstaaten und die portugiesische Ratspräsidentschaft auf, eine ehrgeizige Einigung mit dem Europäischen Parlament zu erzielen.
Die EU-Gesetzgebung sollte eine Anforderung für die weltweite Berichterstattung durch große Unternehmen enthalten und bestehende Lücken schließen. EU-Bürger verdienen nichts weniger.
Ein Brief, in dem unsere Bedenken ausführlicher dargelegt werden, wurde an die EU-Mitgliedstaaten gesendet.