Was haben die Agenda 2030 und die EU-Handelspolitik gemeinsam?
Ein ganzheitlicher Ansatz im Sinne der EU umfasst u.a. folgende Punkte:
>Entwicklung und effektive Umsetzung transformativer Strategien
>Die Koordination wirtschaftlicher Strategien
>Mainstreaming der SDGs bei der Entwicklung von Strategien und Maßnahmen
>Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung gewährleisen
>Einbindung der Zivilgesellschaft, des privaten Sektors und anderer Stakeholder.
Die EU-Handelspolitik muss die Umsetzung der Agenda 2030 in den Mittelpunkt stellen oder anders gesagt, die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele muss zum Maßstab für den Erfolg der europäischen und internationalen Handelspolitik werden.
In dem im Frühherbst zur Kommentierung veröffentlichtem EU-Papier „A renewed trade policy for a stronger Europe“ finden sich keine negativen Effekte der geplanten bilateralen Handelsabkommen, wie das mit dem Mercosur.
Das Abkommen beinhaltet aktuell ein zahnloses Nachhaltigkeitskapitel, ohne jegliche Verbindlichkeit zum Umwelt- und Klimaschutz. Wenn die EU-Kommission den Schutz des Klimas zum Schwerpunkt ihrer Arbeit machen will, gehört eine rechtlich durchsetzungsfähige Verbindlichkeit zu Umwelt-, Klima-und Abholzungsschutz dazu.