NPO-Fonds für gemeinnützige Organisationen beschlossen
[29.05.20, PK, Nr. 546] SPÖ und NEOS trugen heute im Nationalrat den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen mit, um betroffenen gemeinnützigen Vereinen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit finanziellen Mitteln unter die Arme zu greifen. Abgelehnt wurde das 20. COVID-19-Gesetz von der FPÖ, weil bislang noch keine konkrete Umsetzungsrichtlinie vorgelegt worden sei. Dieser Aspekt wurde auch von den anderen beiden Oppositionsparteien trotz Zustimmung bemängelt.
Die Unterstützungsleistungen sollen Organisationen als privatwirtschaftliche Förderungen zugutekommen, wenn sie im Sinne der Bundesabgabenordnung gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwirklichen und von Einnahmeausfällen durch COVID-19 betroffen sind. Mittels Abänderungsantrag wurden auch Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften in den Empfängerkreis aufgenommen und klargestellt, dass auch theoretisch nicht gemeinnützige "Töchter" von NPOs antragsberechtigt sind. In Summe sollen dafür 700 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, Anträge sind bis 31. Dezember 2020 möglich.
Ausgenommen sind politische Parteien, Kapital- und Personengesellschaften mit mehr als 50%-Beteiligung von Gebietskörperschaften sowie Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Pensionskassen. Eingerichtet wird der NPO-Fonds beim Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport. Bei der Verordnung eingebunden wird auch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Die Antragsabwicklung wird von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) übernommen, Berichtspflichten an den Nationalrat sind vorgesehen.
Angesichts der hohen Zahlen an Vereinen und Vereinsmitgliedern in Österreich erachtet Eva Blimlinger (Grüne) die Einrichtung des NPO-Fonds als besonders notwendig. Sie räumte ein, dass die Vorlage des Gesetzes lange dauerte, was sie mit der komplexen Materie der Vereinskonstruktionen argumentierte. Man habe sich intensiv damit beschäftigt, für das Potpourri an verschiedenen Organisationsformen geeignete Optionen zu finden und das Vereinsleben abzusichern. Die Vielfalt und das Engagement, welches sich in Österreich in Vereinen organisiere, hob ÖVP-Abgeordnete Maria Großbauer hervor. Beispielhaft nannte sie die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung von Blasmusikkapellen und Chören. Von Letzteren gebe es in Österreich immerhin mehr als Fußballvereine, meinte sie.
Eine exemplarische Aufzählung an Organisationen, die sich sozial und innovativ engagieren, lieferte auch SPÖ-Mandatarin Sonja Hammerschmid. Es gelte, die Vereine, die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und nachhaltigen Nutzen verbinden und bestrebt sind, die Zukunft zu gestalten angesichts der Corona-Krise endlich zu fördern, meinte sie. Auch im Kunst- und Kultur-Bereich gebe es viele Betroffene, weshalb ihre Fraktion dem Gesetz die Zustimmung erteilte, allerdings noch eine entsprechende Richtlinie vermisst, um etwa Klarheit über die Förderhöhen zu erlangen. Aus Sicht von SPÖ-Fraktionskollegin Petra Bayr kommt das Gesetz zu spät. Maximilian Köllner (ebenfalls SPÖ) meinte, dass die Regierung den Sport aus den Augen verloren habe.
Eine Zustimmung zum Antrag erachteten auch die NEOS zur Unterstützung der Vereine als notwendig, obwohl auch sie das Fehlen einer Richtlinie bemängelten. Henrike Brandstötter von den NEOS meinte, das Gesetz sei daher "mehr Kunst als Politik" und appellierte außerdem für eine Sicherstellung, dass parteinahe Vereine und schiefe Parteikonstruktionen keinen Cent aus dem NPO-Topf erhalten.
Mit dem Verlangen auf getrennte Abstimmung brachte die FPÖ zum Ausdruck, dass sie die Förderung der Gemeinnützigen zwar gut heißt, das gesamte Gesetz aber ablehnt. Obwohl es spät vorgelegt wurde, seien die eigentlichen Inhalte noch offen, hielt FPÖ-Kultursprecher Volker Reifenberger der Bundesregierung vor. Er habe das Gefühl, die "Katze im Sack zu kaufen", da noch keine Richtlinie vorliege. Neben mangelhafter Umsetzung kritisierte der Mandatar außerdem, dass für den Fonds keine neuen Mittel zur Verfügung gestellt werden, sondern dafür aus dem 38 Mrd. € Corona-Topf geschöpft werde. Auch sei unklar, wann das Geld fließen würde, bemängelte er ebenso wie seine FPÖ-Fraktionskollegin Petra Steger. Dem Sport werde von Seiten der Regierung ihres Erachtens zu wenig Stellenwert beigemessen.
Zu den aufgeworfenen Punkten nahm Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler Stellung. Der 38 Mrd. € schwere Corona-Topf sei bewusst als sinnvolle Stellgröße geschaffen worden, um darin verschiedene Instrumente zur Unterstützung bei der COVID-19-Krisenbewältigung unterzubringen, sagte er. Die Schadenserhebung des NPO-Fonds beziehe sich laut Kogler vorerst auf eine Perspektive von sechs Monaten, möglicherweise könnten danach andere Berechnungsgrundlagen nötig werden. Kein Verein sei ausgeschlossen, betonte er, jedoch sei das Gesetz mit gewisser Treffsicherheit ausgestattet worden, damit nicht ohne Kriterien ausgezahlt werde. Wichtig sei dem Vizekanzler, dass von dem Fördertopf nichts in die Parteikassen gelange. Gemeinnützige Vereine unterschiedlicher Bereiche gegeneinander auszuspielen hielt er nicht für sinnvoll.
Vorgenommen werden mit dem 20. COVID-19-Gesetz außerdem Adaptionen im COVID-l9-Förderungsprüfungsgesetz, damit der neue Fonds darin berücksichtigt wird. Im heute eingebrachten Abänderungsantrag ist zudem eine automatisierte Plausibilisierung der im Zuge der Antragstellung übermittelten Daten sowie die Möglichkeit der Erstellung von Ergänzungsgutachten durch den Finanzminister vorgesehen.