EU-MERCOSUR Verhandlungen: Nachhaltigkeit und menschenrechtliche Folgenabschätzung als wichtige Bestandteile der Verhandlungen
- Nachhaltigkeit: Eine menschenrechtliche Folgenabschätzung fehlt, weiters ist die Nachhaltigkeitsfolgenabschätzung (von 2009) veraltet. Das bestehende Nachhaltigkeitskapitel müsste dringend reformiert werden und zum Herzstück der handelspolitischen Säule des Abkommens werden.
- Menschenrechtsnormen: Klauseln, die die Einhaltung internationaler Arbeits-, Umwelt-, und Menschenrechtsnormen vorschreiben, müssen Vorrang vor den zollpolitischen Vereinbarungen genießen.
- Beschwerden/Sanktionen: Die Etablierung von leicht zugänglichen Beschwerdemechanismen ist dringend notwendig, sowie die Einführung effektiver Sanktionsmechanismen.
- Monitoring: Monitoringinstanzen, die partizipativ gestaltet und gut operationalisierbar sind, müssen eingeführt werden.
- Landwirtschaftliche Produkte: Von der Ausweitung neuer präferenzieller Quoten für Produkte wie Rindfleisch oder Ethanol sollte aufgrund der nicht abschätzbaren Auswirkungen abgesehen werden. Um zollpolitische Vergünstigungen zu wahren, könnte eine Wiederaufnahme in ein grundlegend reformiertes Allgemeines Präferenzsystems (APS) angeboten werden.
- Konsequenzen für Österreich: Die kleinbäuerliche Landwirtschaft hierzulande würde mit dem Abschluss des Assoziationsabkommens auch massiven Änderungen unterworfen werden. Europäische Lebendmittelstandards womöglich untergraben.
- Prozess: Der Verhandlungsprozess müsste grundsätzlich reformiert werden, die Dokumente allen interessierten Gruppen – vor allem zivilgesellschaftlichen Gruppen – zugänglich gemacht werden und einer ständigen Überprüfung mit den Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsverpflichtungen unterworfen werden.