KOO zum Volksbegehren gegen CETA, TTIP und TiSA: sachlich nicht begründbar, polemisch und populistisch.
CETA, TTIP und TiSA in einem Volksbegehren gleich zu behandeln ist unseriös und entspricht nicht der Verhandlungslage. Bei CETA wurden viele Kompromisse gefunden, die für TTIP nicht zutreffen.
Es sind sehr verschiedene Länder, mit denen da ein Vertrag über den Wegfall von Zöllen und die Vereinheitlichung von Standards verhandelt wurde und wird. Mit dem Partner Kanada ist es gelungen, Schwachstellen aus CETA heraus zu verhandeln. Statt rein private Schiedsgerichte wird es nun einen öffentlich-rechtlichen Gerichtshof geben. Im CETA Vertrag wird die öffentliche Trinkwasserversorgung (Vertrag Seite 1502) ausgeklammert. Auch die Hoheit der Mitgliedstaaten bei Sozialgesetzgebung, öffentlicher Daseinsvorsorge, Bildung, Umwelt, Gesundheit etc. bleibt unangetastet.
Der Gesetzestext des Volksbegehrens bezieht sich ausschließlich auf das Verbot von Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada! Dabei wird außerdem Kanada in völlig unzulässiger Weise mit den USA gleichgesetzt. Andere Freihandelsabkommen werden durch den Volksbegehrens-Text nicht berührt, also weder die entwicklungspolitisch umstrittenen Abkommen mit den afrikanischen Ländern noch z. B. das im Endstadium verhandelte Abkommen mit Japan, obwohl Japan wesentlich niedrigere Sozial- und Umweltstandards und auch wesentlich mehr transnationale Konzerne hat als Kanada.
Viele Argumente der Initiatoren und Unterstützer sind lediglich auf TTIP bezogen. Daher ist die Argumentation der Initiatoren populistisch, unsachlich und unseriös:
- Die USA haben von acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nur zwei anerkannt. Kanada hat bereits sechs der acht ILO-Mindestarbeitsnormen ratifiziert.
- Dass Freihandelsabkommen, so wie sie jetzt verhandelt werden, keine Verbesserung der Lebensqualität bedeuten, weil Arbeits- und Umweltstandards dereguliert werden könnten, stimmt so nicht. Eine aktive europäische Handelspolitik, die globalen Marktzugang schafft und faire Handelsregeln durchsetzt, ist auch für die heimische Wirtschaft wichtig. Gerade eine Exportnation wie Österreich braucht offene Märkte und faire globale Regeln. Denn damit sind auch hunderttausende Arbeitsplätze in Österreich verbunden.
- Schiedsgerichte: CETA grenzt die Klagsmöglichkeiten ein: Staaten wird ausdrücklich zugestanden, die Gesetze im öffentlichen Interesse wie Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz oder kulturelle Vielfalt zu ändern. Weniger Gewinn ist also kein Grund für eine Klage. Österreich hat Investitionsschutz- vereinbarungen mit 60 Staaten in Kraft und damit durchwegs gute Erfahrungen gemacht.
- Dass mit CETA Gen-Lachs und Klon-Fleisch kommen, stimmt nicht. Kanada muss das Fleisch, das es exportiert in einer gesonderten Produktionslinie ohne den Einsatz von Hormonen erzeugen. Dadurch soll in Kanada eine hormonfreie Schiene der Rindfleischproduktion entstehen. Ausnahmebestimmungen zu Klonen sind in CETA nicht enthalten, daher wird sich durch CETA keine Änderung zur derzeitigen Situation ergeben. In Brüssel liegt kein Zulassungsantrag des Unternehmens AquaBounty, dem Hersteller des Gen-Lachses, vor.
Sorgen macht jedoch, dass überall in der industrialisierten Welt sich ein neuer Nationalismus breit macht. Anti-europäische und xenophobe politische Parteien gewinnen überall an Boden. Damit wird noch mehr als bisher eine negative Grundstimmung gegen das Unternehmertum aufgebaut. Sorgen macht, dass nicht auf Fakten geachtet wird. Mit Trump und dem Brexit hat das bereits einen traurigen Höhepunkt erreicht. Trump will 35 % Strafzölle für Mexiko. Anfang der 1930er Jahre wurde die Abschottung vom Handel auch für eine effiziente Politik gehalten. Wir wissen, dass das phänomenal gescheitert ist.