KOO: Keine Instrumentalisierung der Entwicklungshilfe
Wien, 21.12.2016 (KAP) Mit Freude und Sorge zugleich hat die Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz (KOO) auf die von der Regierung beschlossene Koppelung von Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und Migrationseindämmung reagiert: Das nunmehrige Augenmerk auf Fluchtursachen und die "Anerkennung von Humanitärer Hilfe und EZA als wichtige Handlungsfelder" seien positiv, Differenzierung und Einbindung der Zivilgesellschaft müssten aber sichergestellt werden, sagte KOO-Geschäftsführer Heinz Hödl am Mittwoch gegenüber "Kathpress". "Verkürzung von Wirkungsketten" und eine "mögliche Instrumentalisierung der EZA für Interessen der Sicherheits- und Migrationspolitik" gelte es zu verhindern.
Am Dienstag hatte der Ministerrat eine aktualisierte Version des Dreijahresprogramms für Entwicklungspolitik von 2016 bis 2018 verabschiedet. EZA soll an Maßnahmen zur "Bekämpfung der Ursachen von Migration" geknüpft werden, wird hier festgelegt. "Die Förderung von Frieden, Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung und Entwicklung ist gerade in Post-Konfliktländern und -regionen unverzichtbar, um den Wurzeln von Radikalisierung, gewaltbereitem Extremismus und terroristischer Rekrutierung entgegenzuwirken", heißt es in dem Text. Dabei sei "auch die funktionierende Anwendung von Rückübernahmeabkommen mit Österreich zu berücksichtigen".
Entwicklungszusammenarbeit und -politik leisten bekämpfen Fluchtursachen insofern, dass sich dort, wo menschenwürdiges Leben, soziale und politische Sicherheit gewährleistet sind, weniger Menschen auf den Weg machen und Migration bloß "eine Möglichkeit unter vielen" statt Notwendigkeit ist, so die Position der KOO. Wichtig sei es, dass sowohl im Herkunftsland als auch entlang der Fluchtwege und im Aufnahmeland Menschenrechte, Schutz und Sicherheit gewährleistet würden. Betont wird auch das Recht von Flüchtlingen auf Schutz entsprechend den Vorgaben der Genfer Konvention über legale Wege wie etwa durch Resettlement.
Für die Schwerpunktsetzung der Österreichische EZA appellierte die KOO, die Nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO (SDGs) sowie die Prinzipien und Schwerpunkte des EZA-Gesetzes sowie des Dreijahresprogramms der Regierung als Richtschnur zu verwenden. Sinnvoll wäre zudem ein strategisches Dokument, das gemeinsam mit der Zivilgesellschaft erarbeitet wird und ihr Mitsprache ermöglicht.
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