Konfliktmineralien: Einigung auf EU-Verordnung
Wien-Brüssel, 23.11.2016 (KAP) Verhalten positiv hat die Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO) auf den Vorstoß auf EU-Ebene, den Handel mit Mineralien aus Konfliktgebieten streng zu regulieren, reagiert. Zum ersten Mal seien einige europäische Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Verantwortung für ihre Rohstofflieferkette zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine Konfliktfinanzierung oder Menschenrechtsverletzungen unterbinden, heißt es in einer KOO-Aussendung vom Mittwoch. Kritisch bewertet die KOO eine Reihe von Zugeständnissen sowie in letzter Minute geschaffene Schlupflöcher, die die Wirksamkeit der Verordnung untergraben würden.
Wie EU-Handelskommissarin Cecilia Malström am Dienstag in Brüssel bekanntgab, einigten sich Kommission, Rat und Parlament auf ein entsprechendes Abkommen. Es soll verhindern, dass sich bewaffnete Gruppen in Entwicklungsländern durch den Handel mit Gold, Zinn, Wolfram und Tantal finanzieren. Nach Abschluss der notwendigen Vorbereitungen soll es am 1. Jänner 2021 in Kraft treten.
Grundsätzlich sei der Vorstoß positiv zu bewerten, "wir brauchen aber mehr davon", so KOO-Geschäftsführer Heinz Hödl in der Aussendung. Die Verordnung betreffe nämlich nur Unternehmen, die Rohstoffe in ihrer unverarbeiteten Form importieren. Ein Import-Schwellenwert verringere die Zahl der betroffenen Firmen noch einmal deutlich, so Hödl.
Es sei bedauerlich, "dass sich die EU und ihre Mitgliedsstaaten nicht zu einem ambitionierten Gesetz durchringen konnten und nunmehr problematische Rohstoffe im Wert von Millionen von Euro ohne genauere Prüfung in die EU gelangen können". Die Verordnung müsse deshalb als Anfang eines Prozesses und nicht als dessen Ende gesehen werden, betonte auch Herbert Wasserbauer von der Dreikönigsaktion. Die neue Verordnung müsse außerdem "dringend mit diplomatischen und entwicklungspolitischen Begleitmaßnahmen flankiert werden".
Die Verordnung betrifft Unternehmen, deren Importe von Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold (bzw. deren Erze oder Derivate) in die EU spezifische jährliche Schwellenwerte überschreiten. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen dazu, Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette wahrzunehmen. Diese Sorgfaltspflichten stimmen weitestgehend mit den Anforderungen der "Due Diligence Guidance for Responsible Mineral Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) überein. Im Gegensatz zur EU-Verordnung gelten diese Richtlinien für alle mineralischen Rohstoffe und für die gesamte Lieferkette, einschließlich der Unternehmen von der Schmelze bis zum fertigen Produkt.
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