Kirchliche Investor*innen fordern ein Rahmenwerk für soziale Investitionen
Die EU-Taxonomieverodnung hat zum Ziel, Investitionen in großem Ausmaß in eine klimafreundliche Wirtschaft und die Stärkung ökologischer Nachhaltigkeit zu lenken. Ursprünglich war geplant, neben der ökologischen Perspektive auch eine soziale Säule zu integrieren. Dieses Vorhaben wurde aber 2022 von der EU-Kommission fallen gelassen. "Wir können den ökologischen Herausforderungen nicht adäquat begegnen, ohne die sozialen Herausforderungen zugleich anzugehen. Und auch dazu braucht es finanzielle Mittel, die der Staat allein nicht hat.", meint Anja Appel, Leiterin der KOO.
Eine Gruppe von öffentlichen Banken und Sozialbanken fordert nun von der EU-Kommission, diese Lücke zu schließen und macht einen pragmatischen Vorschlag für ein „Rahmenwerk für Soziale Investitionen“. Die EU wird darin aufgefordert, eine Definition sozial nachhaltiger Investitionen auszuarbeiten, die Investoren auf freiwilliger Basis anwenden können. Diese Definition soll auf bereits im Markt eingeführten und bewährten Systemen aufbauen, wie z.B. den Social Bond Principles und den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte.
"Gerade die österreichische Kirche hat mit ihrer Veranlagungsrichtlinie FinAnKo die richtigen Schritte gesetzt. Wir als KOO unterstützen daher grundsätzlich die Forderungen der kirchlichen Investor*innen, auch wenn der Aspekt der Freiwilligkeit unserer Ansicht nach ein Wermutstropfen darstellt."
Die Autor*innen weisen darauf hin, dass europaweit Investitionen in die soziale Infrastruktur in Höhe von 1,5 Billionen notwendig sind, und dass auf Unternehmen hohe Investitionen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zukommen. Unternehmen und Banken sollten diese Investitionen als nachhaltig deklarieren dürfen, so wie das jetzt bereits für Umweltinvestitionen möglich ist. Dies gibt nachhaltigen Investor*innen eine Orientierung, so dass Kapital auch in soziale Infrastruktur gelenkt wird.
„Nachdem die Konzepte für eine verbindliche soziale Säule der Taxonomie Ende 2022 verworfen wurden, sollte diese Leerstelle nun eben auf anderem Wege geschlossen werden." meint Anja Appel. Eine Chance dafür biete sich nächstes Jahr, weil mit der Überarbeitung der Offenlegungsverordnung ein zentrales Mittel der EU-Regulierung für 2025 geplant ist, in die sozial nachhaltiger Aktivitäten integriert werden könnten.